Seit 26. April 2022 kann man das „Verfassungsrichter
– Volksbegehren" in ganz Österreich unterschreiben.
Mit der Unterschrift des Verfassungsrichter
– Volksbegehrens können alle Österreicher zur besseren Auswahl
der Verfassungsrichter in Österreich beitragen.
Kontakt: 0676-403 90 90
Der Nationalrat möge unverzüglich
Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens -
und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung
dazu - beschließen."
=> Text des Volksbegehrens
.
In Wien sind die Bezirksämter auch im
Corona-Lockdown für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung
geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30 und Do. 8:00 - 17:30
Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes
sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung
- auch in der Lockdown-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich
eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten
unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben
NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann
erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
.
Danke.
.
Medien:
Gastkommentar: Österreichischer Postenschacher - neue Wendungen
vom 12.05.2022
"Politische" Richterbesetzungen werden nunmehr als klares rechtsstaatliches
Problem gesehen.
"Wie die "Presse" vom 9. Mai berichtete, hat der Senatspräsident
am Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Markus Thoma, auf die rezente Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu "politischen"
Richterbesetzungen verwiesen. Diese werden nunmehr als klares rechtsstaatliches
Problem gesehen, da sie einem fairen Verfahren gemäß Art. 6
EMRK entgegenstehen (siehe das Urteil der Großen Kammer des EGMR
vom 1. Dezeber 2020, Gudmundur Andri Astradsson gegen Island, Nr. 26374/18).
..."
Qu.: Wiener
Zeitung vom 12.5.2022, Peter Hilpold ist Professor für Völkerrecht
und Europarecht an der Universität Innsbruck
Gastkommentar: Höchstgericht verweigert de facto 2G-Lockdown-Prüfung
vom 12.05.2022
"... Richtigerweise hätte der Verfassungsgerichtshof also beiden
Parteien die Möglichkeit geben müssen, einen oder zwei Sachverständige
zu benennen, die dann in kontradiktorischer Verhandlung aussagen und Fragen
beantworten hätten müssen. Es kann auch kein Argument sein, dass
der Verfassungsgerichtshof es nicht besser wissen kann als der Minister,
denn die ordentlichen und die Verwaltungsgerichte tun jeden Tag nichts
anderes, als zwischen Sachverständigengutachten abzuwägen und
dann eine Entscheidung als Gericht zu treffen. ..."
Qu. Wiener
Zeitung vom 12.5.2022, Rechtsanwalt Wilfried Ludwig Weh
Ö1-Mittagsjournal vom 7.5.2022:
Offensichtlich hat der Verfassungsgericht nur geprüft,
ob die Vorgangsweise des Gesundheitsministers nachvollziehbar war und nicht,
ob ein Hausarrest / Lockdown in der Corona-Zeit ein Eingriff in die verfassungsrechtlich
gewährleisteten Freiheitsrechte der Bürger ist!!!
Weiters ist es für den - selbst begünstigten
- VfGH-Präsidenten Grabenwarter nicht wünschenswert, wenn Sideletters
über
Postenvergaben in die Öffentlichkeit gelangen (insbesondere wenn sie
ihn betreffen). Für ihn ist es Normalität, wenn "... politische
Parteien Vorschlagsrechte ausüben, wenn sie in der Regierung sind.
..."
Anm.: Viel hält der Verfasungsgerichtshofspräsident
offensichtlich nicht von der Gewaltentrennung der Staatsgewalten. Der VfGH
hat 14 Richter, die parteipolitisch besetzt wurden:
6 ÖVP (Grabenwarter, Hörtenhuber, Herbst, Lienbacher,
Achatz,
Mayerhofer),
5 SPÖ
(Kahr, Schnizer, Gahleitner, Holoubek, Siess-Scherz),
2 FPÖ (Hauer, Rami),
1
GRÜNE (Mader).
Gabi Waldner (Ö1): "Herr Präsident! Im Netz ist
seit gestern - also auf Socia Media - wieder deutlich Kritik am VfGH zu
hören. Tenor: Politisch ausgewählt Richter stützen völlig
überzogene Regierungsmaßnahmen. Was entgegnen Sie diesem unmut?"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "... Wir können
uns nicht in die sozialen Medien begeben, um dort mitzudiskutieren, aber
wir können durch die Art, wie wir begründen versuchen, die Leute
mitzunehmen."
Gabi Waldner (Ö1): "Versuchen wir das gleich. Die meisten
Enttäuschten verstehen nicht, warum dieser Jänner-Lockdown für
Ungeimpfte aus Verfassungsgerichtshofsicht vertretbar war, obwohl damals
im Jänner schon klar war, das Omnikron gar nicht sooo gefährlich
ist, wie Delt zuvor. ..."
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "... Die Regierung
hat auf einer Faktenbasis agiert, in einer Situation, wo ein Virus innerhalb
von Wochen aufgetaucht und dominant geworden ist. Und zum Zweiten: Die
Regierung, der Bundesminister in diesem Fall, hat auf dieser Basis eine
nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Das ist die Aufgabe der Verfassungsgerichtshofes.
Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes selber in einzelne
Studien hineinzugehen und zu sagen, welche Studie ist jetzt der anderen
vorzuziehen. Sondern wir prüfen den Vorgang, den der Bundesminister
bei der Verordnungserlassung gewählt hat, den prüfen wir nach."
...
Gabi Waldner (Ö1): "SIe wurden ja Anfang 2020 zum Verfassungsgerichtshofspräsidenten
ernannt, exakt so wie in einem heuer publik gewordenen Sideletter der Regierung
Kurz-Strache nachzulesen ist. Haben Sie, haben andere in diesem Sideletter
Erwähnte, hat der Verfassungsgerichtshof dadurch an Glaubwürdigkeit
verloren?"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "Einzelne Kollegen
- mich eingeschlossen - werden in diesem Sideletter genannt. Das wünscht
man sich nicht. ... Es ist eine Normalität in einer repräsentativen
Demokratie, dass politische Parteien Vorschlags- rechte ausüben, wenn
sie in der Regierung sind. Auf der anderen Seite - wenn man das Gesamtbild
sieht - ist das kein glückliches." ...
Qu. Ö1-Mittagsjournal
vom 7.5.2022
www.verfassungsrichter-volksbegehren.at |